Allgemeine Geschäfts Bedingungen

📘 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reifenservice Weh

Dorfstraße 91 · 88171 Weiler‑Simmerberg

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Reifenservice Weh und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Leistungsumfang

Reifenservice Weh erbringt Dienstleistungen im Bereich Reifenservice, Reifenmontage, Räderwechsel, Einlagerung sowie weitere damit verbundene Tätigkeiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Reifenservice Weh ist berechtigt, angemessene Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Sonderbestellungen.

 

4. Kundenpflichten

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere Vorschäden, technische Besonderheiten oder sicherheitsrelevante Mängel. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand übergeben wird.

 

5. Haftungsausschluss

Reifenservice Weh führt sämtliche Arbeiten sorgfältig und nach anerkannten Regeln der Technik aus. Eine Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • Verschleiß, Vorschäden, Korrosion oder Materialermüdung

  • unsachgemäße Nutzung oder Überlastung des Fahrzeugs

  • vom Kunden bereitgestellte Reifen, Felgen oder Ersatzteile

  • versteckte Mängel, die trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbar waren

Für angelieferte Teile übernimmt Reifenservice Weh keine Gewährleistung. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Reifenservice Weh haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

 

6. Pflicht zur Nachkontrolle (Radverschraubung)

Nach einem Reifen- oder Räderwechsel ist der Kunde verpflichtet, die Radmuttern/Radbolzen nach 50–100 km nachziehen zu lassen. Unterbleibt diese Kontrolle, entfällt die Haftung für daraus resultierende Schäden.

 

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde:

  • Arbeiten eigenmächtig verändert oder unsachgemäß ausführt

  • das Fahrzeug trotz erkennbarer Mängel weiter nutzt

  • vorgeschriebene Nachkontrollen nicht einhält

 

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reifenservice Weh.

 

9. Einlagerung von Reifen

Bei der Einlagerung verpflichtet sich Reifenservice Weh zu sachgerechter Lagerung. Für Schäden durch Alterung, Verschleiß, Witterungseinflüsse oder Materialermüdung wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, eingelagerte Reifen rechtzeitig abzuholen.

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.